Um einen reibungslosen Wasserabfluss im Einzugsgebiet zu gewährleisten, müssen an den Gräben verschiedene Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden. Alle Gräben müssen mindestens 2 Mal im Jahr gemäht werden. Diese Arbeiten werden hauptsächlich maschinell durchgeführt. Für die Böschungen werden Böschungsmulcher verwendet und für die Grabensohle Mähkörbe bzw. Mähboote. Außerdem werden in den Wintermonaten die Böschungen repariert und kleinere Abschnitte der Gräben von Sedimentmaterial (vor allem bei Einläufen von Bächen) befreit.
Um diese Mäharbeiten so schonend und naturnah durchzuführen, erfolgt die Ausführung auf der Grundlage von sog. „Managementleitlinien“, die in Zusammenarbeit mit dem Amt für Landschaftsökologie ausgearbeitet und mit Beschluss der Landesregierung Nr. 613 vom 27.05.2014 genehmigt wurden.