Die Wasserfassungsstellen im Einzugsgebiet des Konsortiums dienen ausschließlich für das „Einfüllen“ der Sprühgeräte für die Pflanzenschutzbehandlungen. Die Wasserfassungsstellen werden im Frühjahr in Betrieb genommen und Ende November wieder „überwintert“. Alle WFST. sind mit einem Literzähler ausgerüstet und können nur mit einem dementsprechenden Schlüssel – der nur Konsortialmitgiedern vorbehalten ist – betätigt werden.

DAS ABRÜHREN DER PFLANZENSCHUTZMITTEL UND DAS REINIGEN VON MASCHINEN IST STRENGSTENS VERBOTEN!