Der Umfang des Einzugsgebietes des Konsortiums entspricht der Talsohle zwischen Meran und Bozen und verläuft wie folgt: nördlich reicht es von der Passermündung bis südlich ca. 650 m unterhalb des früheren Zusammenflusses von Etsch und Eisack. Das Einzugsgebiet erstreckt sich auf eine Gesamtbodenfläche von 4.486 Ha, die ausschließlich auf die Provinz Bozen entfallen und einen Teil der Gebiete folgender Gemeinden umfassen: 

Gemeinde ANDRIAN
Katastergemeinde Andrian   
Gemeinde BURGSTALL Katastergemeinde Burgstall  
Gemeinde EPPAN Katastergemeinde Eppan  
Gemeinde GARGAZON Katastergemeinde Gargazon   
Gemeinde BOZEN Katastergemeinde Gries   
Gemeinde LANA Katastergemeinde Lana   
Gemeinde MERAN  Katastergemeinde Mais   
Gemeinde MARLING Katastergemeinde Marling  
Gemeinde NALS Katastergemeinde Nals   
Gemeinde TERLAN Katastergemeinde Terlan   
Gemeinde TISENS  Katastergemeinde Tisens   
Gemeinde TSCHERMS Katastergemeinde Tscherms   


Im Zuge der Genehmigung des neuen Klassifizierungsplanes wurde auch das Einzugsgebiet neu abgegrenzt. Diese Neuabgrenzung wurde mit Dekret des Landesrates Nr. 25599/2017 genehmigt.